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16. Juni 2012

Kinderbetreuung in ihrem Haus  bedeutet: nicht zertifizierte Tagesmutter. Zertifizierte Tagesmütter vom örtlichen Jugendamt sind aufgrund ihrer Wohnsituation/angemieteten Räumen dazu berechtigt, Kinder in ihrem eigenen Haushalt zu betreuen.

Da ich aber zu ihnen nach Hause komme, werde ich  nicht vom örtlichen Jugendamt zertifiziert. Dennoch kann ich ihnen natürlich helfen eventuelle Gelder bzgl. der Kinderbetreuung anzufragen.

Sie können die Kinderbetreuung natürlich auch bei ihrer Steuererklärung mit aufführen. Dies ist kein Problem da ich selbstständig bin und ihnen eine Rechnung ausstelle.

Für weitere Informationen steht ihnen natürlich auch das örtliche Jugendamt zur Verfügung.

Informationen zu den Voraussetzungen Tagesmütter/Tagesväter erhalten sie hier:

www.handbuch-kindertagespflege.de/3_wissenswertes_fuer_tagesmuetter/34_erlaubnis_zur_kindertagespflege/dok/61.php

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